Sportfreundliche Schule
Grundschule Wenden
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VGS Elternführer

Im VGS Elternführer finden Sie Wissenswertes rund um die VGS Wenden.

Schulsekretariat

Schulsekretariat

Die Schulsekretärin Frau Bormann-Lampe ist zuständig für die Grundschule. Das Sekretariat ist nur an folgenden Tagen besetzt und telefonisch erreichbar:

Montag, 07:00 Uhr - 13:30 Uhr
Mittwoch, von 07:00 Uhr - 13:30 Uhr
Freitag, von 07:00 Uhr - 09:30 Uhr

Dienstags und Donnerstags läuft ein Anrufbeantworter.

Wenn sich ein Kind krank fühlt oder verletzt ist...

Wenn sich ein Kind krank fühlt oder verletzt ist...

In diesem Fall werden die Eltern über das Sekretariat informiert und das weitere Vorgehen (evtl. Arztbesuch) abgestimmt. Grundsätzlich besteht für die Kinder die Möglichkeit, sich kurzzeitig im Krankenzimmer zu erholen. Bei Krankheit sollte das Kind aber auch immer abgeholt werden können. Bei ernsthaften Verletzungen wird der ärztliche Notdienst informiert und die Eltern über die hinterlegte Notrufnummer benachrichtigt. Bei Kopfverletzungen werden Eltern grundsätzlich informiert. Telefonnummernänderungen sollten schnellstmöglich in der Schule bekanntgegeben werden.

Krankmeldungen der Kinder

Krankmeldungen der Kinder

Wenn ein Kind im Unterricht fehlt, sollten die Eltern die Schule über das Sekretariat oder den/die Klassenlehrer(in) informieren. Eine schriftliche Entschuldigung muss nachgereicht werden.

Schulschluss vor Ferienbeginn

Schulschluss vor Ferienbeginn

In der Regel endet der Unterricht nach Plan. Sonderregelung vor den Weihnachtsferien: Hier wird das Schulende rechtzeitig per Elternmitteilung bekannt gegeben. Bei Zeugnisausgabe endet der Unterricht generell nach der 3. Schulstunde.

Hausmeister

Hausmeister

Der Hausmeister Thomas Taake ist zwischen 07:00 Uhr und 13:30 Uhr Ansprechpartner für Eltern und Kinder. Er ist zuständig für:

- Schadens- und Verlustmeldung sowie bei Reparaturen,
- Erste Hilfe,
- Verwaltung von Fundsachen,
- Ordnung und Sauberkeit,
- hilft bei der Durchführung von Schulveranstaltungen und Elternabenden.

In Abwesenheit der Schulleitung übt der Hausmeister in Vertretung der Schulleitung das Hausrecht aus.

Fundsachen

Fundsachen

Liegen gebliebene Kleidungsstücke oder andere Ausrüstungsgegenstände, die nicht eindeutig einem Schüler zuzuordnen sind, werden zentral gesammelt. Sammelstellen sind in der Eingangshalle, sowie im Eingangsbereich der Turnhalle. Fundsachen werden maximal ein Jahr lang aufbewahrt.

Schulhofregelung für Erstklässler

Schulhofregelung für Erstklässler

Um die Eingewöhnung in die große Gruppe der Schulkinder für die Erstklässler zu erleichtern, sollten in den ersten Wochen nach der Einschulung die Kinder den Pausenhof vor ihrer Klasse nicht verlassen. Gleichzeitig soll der „Erstklässlerhof“ von Schülerinnen der anderen Klassen nicht betreten werden. Diese Regelung dient dem Schutz der neuen jungen Schülerinnen und kann im Einzelfall, für Geschwisterkinder und Freunde aus einer höheren Klasse, in Absprache mit der Aufsicht führenden Lehrkraft oder dem/der Klassenlehrer(in) gelockert werden.

Aufsichten

Aufsichten

Das Schulgelände ist grundsätzlich in Absprache mit dem Gymnasium mit Aufsichten abgedeckt. Das Gelände ist in drei Aufsichtsbereiche eingeteilt. Zusätzlich zu den Pausenaufsichten gibt es Sonderaufsichten: Frühaufsichten und Busaufsichten.

Schulbusse

Schulbusse

Morgens fährt jeweils ein Schulbus für die Jahrgänge 1 und 2 sowie 3 und 4 im Abstand von ca. 15 Minuten. Mittags fährt zu allen offiziellen Schulschlusszeiten ein Schulbus (siehe Schulbusplan, den alle Schulkinder für das jeweils gültige Halbjahr bekommen). Grundsätzlich sind Eltern gehalten, die Kinder mit dem Schulbus zur Schule fahren zu lassen, damit die angespannte Verkehrssituation auf dem Heideblick entschärft wird.

Schulbusbetreuung bei Schulschluss

Schulbusbetreuung bei Schulschluss

Zum Schutz der jüngeren Kinder ist jeweils eine Aufsichtsperson an der Bushaltestelle, um zu großes Drängeln beim Ein- und Aussteigen zu vermeiden. Vorrang haben generell die jüngeren Jahrgänge.

Elternlotsendienst

Elternlotsendienst

An zwei Straßenübergängen vor der Schule werden morgens vor Schulbeginn in der Zeit von den Herbstferien bis zu den Osterferien Lotsendienste von Eltern übernommen. Die Organisation hat Herr Pontius. Neue Elternlotsen sind jederzeit herzlich willkommen und erwünscht.

Beratung

Beratung

Jeder Klassen- und Fachlehrer steht grundsätzlich für Beratung zur Verfügung. Folgende Kollegen/Kolleginnen haben darüber hinaus besondere Funktionen:

Frau Halstrick
Kooperation Schule Kindergarten, Sprachüberprüfung, Sprachförderung ein Jahr vor Schulbeginn, Beratung bei sprachfördernden Maßnahmen.

Frau Simson
Beratung bei Lernentwicklungsverzögerung und Förderung bei Lernschwierigkeiten (im RIK).

Herr Pontius
Hilfestellung bei auffälligem Verhalten im Schulalltag (Schulangst, Kontaktprobleme, Versagensängste), Vermittlung zu außerschulischen Beratungsstellen, Elternberatung zur Schullaufbahnempfehlung.

Frau Bartels und Frau Roth
Systemische Beratung für Schüler, Kollegen/Kolleginnen und Eltern

Schulordnung/Klassenregeln

Schulordnung/Klassenregeln

Die Schulordnung regelt das Miteinander auf dem Schulgelände. Sie wird den Kindern in der Klasse bekannt gemacht und den Eltern zur Kenntnis mit nach Hause gegeben. Die Schule erwartet, dass die Eltern die Regeln auch zu Hause mit ihrem Kind durchsprechen. Es wäre wünschenswert, diese Regeln in Abständen in Erinnerung zu rufen. Die Kinder beurkunden mit ihrer Unterschrift unter der Schulordnung ihre Verantwortung für die Gemeinschaft. Gleiches gilt für die individuellen Klassenregeln, die jede Klassengemeinschaft selbstständig festlegt.

Gewählte Elterngremien

Gewählte Elterngremien

Die Einbeziehung der Eltern ist für die Schule gleichermaßen Anliegen und Verpflichtung. Die Elterngremien (Klassenelternrat und Schulelternrat) haben begleitende, unterstützende, beratende und vorschlagende Funktion. Ihre Treffen dienen der Information und dem Austausch zwischen Schule und Elternhaus. Jeweils Anfang des 1. und 3. Schuljahres werden Wahlen abgehalten.

Gremien der Schule

Gremien der Schule

Dienstbesprechung (DB)
ausschließlich Lehrkräfte und Schulpersonal

Fachkonferenz (FK)
Fach bezogene Konferenz, gewählte Elternvertreter haben Mitspracherecht

Zeugniskonferenz (ZK)
klassenbezogene Konferenz, gewählte Elternvertreter haben nur beratende Funktion

Klassenkonferenz (KK)
klassenbezogene Konferenz, gewählte Elternvertreter haben beratende Funktion und Stimmrecht

Gesamtkonferenz (GK)
vom Elternrat gewählte Elternvertreter mit Stimmrecht

Schulvorstand (SV)
4 Elternvertreter(innen), gewählt aus der Gesamtelternschaft + 4 Lehrervertreter(innen), gewählt aus der Lehrerschaft

Elternabende

Elternabende

Elternabende finden 1-2 mal im Schulhalbjahr statt. In der Regel finden in der Klasse Stammtische statt, die dem Meinungsaustausch usw. dienen sollen. Die Initiative obliegt den Eltern. Zum ersten Elternabend in den Jahrgängen 1 und 3 lädt grundsätzlich die Schule ein (Neuwahlen Elternvertreter usw.).

Elternverein

Elternverein

Ziel des Vereins ist die Förderung der Schule. Der Verein gewährt Mittel für Lehrmittel und sonstige Zwecke, die der Förderung der Kinder der Grundschule dienen und nicht durch das öffentliche Budget der Schule finanziert werden können. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, der halbjährliche Beitrag von 6,- € wird in den Klassen eingezogen.

Kopiergeld

Kopiergeld

Ein Betrag von 10,- € für anfallende Kopien wird in Absprache mit dem Elternrat halbjährlich in den Klassen eingesammelt.

Außerschulische Sportangebote der VGS Wenden

Außerschulische Sportangebote der VGS Wenden

Die Schule ist bestrebt, alle bisher bekannten Angebote fortzuführen. Außerschulische AGs sind von Mitteln des Landessportbundes abhängig. Die AGs bedingen eine vertragliche Kooperation zw. Schule und Vereinen. Traditionell angestrebt werden folgende AGs:

Fußball-AG: alle Jahrgänge / Schulmannschaft
Golf-AG: 2. bis 4. Jahrgang
Hockey-AG: 2. bis 4. Jahrgang / Schulmannschaft
Judo-AG: alle Jahrgänge
Talentförderung Leichtathletik: 2. bis 4. Jahrgang
Turnen / Trampolin-AG: alle Jahrgänge
Tischtennis: alle Jahrgänge

Sportfest (Bundesjugendspiele)

Sportfest (Bundesjugendspiele)

Jährlich im Sommer werden mit allen Jahrgängen die Bundesjugendspiele im Rahmen eines Sportfestes durchgeführt. Eltern sind als Helfer dabei notwendig und willkommen. Ein Einsatzplan wird von der Schulleitung aufgrund der zuvor erfragten Rückmeldung der Eltern erstellt. Darüber hinaus werden im jeweiligen Kalenderjahr auch die Leistungen für das deutsche Jugendsportabzeichen abgenommen.

Schwimmunterricht/Schwimmfest

Schwimmunterricht/Schwimmfest

Schwimmunterricht findet im 4. Schuljahr statt. Ziel des Lehrplans der Grundschule ist es den Nachweis des Jugendschwimmabzeichens „Bronze“ zu erreichen. Darüber hinaus werden auch die Leistungen für das deutsche Jugendschwimmabzeichen „Silber“ und „Gold“ abgenommen. Zum Halbjahreswechsel führen die 4. Klassen ein gemeinsames Schwimmfest unter Beteiligung der Eltern/Familien durch.

Wahl-AGs in den Klassen 3 und 4

Wahl-AGs in den Klassen 3 und 4

Im Rahmen des regulären Vormittagsunterrichts werden ab Klasse 3 einmal wöchentlich AGs angeboten. Die Anzahl der angebotenen AGs richtet sich nach der Schülerzahl und den zur Verfügung stehenden Lehrerstunden, die Themen werden von den Lehrer(innen) ausgesucht. Die Schule bemüht sich um ein ausgewogenes Angebot aus den Bereichen Musik, Theater, Sport und kreatives Gestalten.

Radfahrprüfung in Klasse 3/4

Radfahrprüfung in Klasse 3/4

Die Radfahrprüfung wird in der 4. Klasse zu Beginn des Schuljahres in Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei abgenommen. Die Kinder werden in Theorie und Praxis in den Klassen 1-3 ausreichend eingewiesen. Damit die Eltern mit den Kindern selber üben können, werden sie vorher auf einem Elternabend informiert. Elternbeteiligung ist sowohl beim Üben (Fahren im Straßenverkehr) als auch bei der Prüfung gewünscht. Eine entsprechende Anfrage geht zu Beginn der Planung an die Eltern.

Schulgarten

Schulgarten

Verantwortlich für den Schulgarten sind die Klassenlehrkräfte. Der Schulgarten kann im Unterricht genutzt und gepflegt werden. Da die Kinder nicht alle Gartenarbeiten ausführen können, ist hier Hilfe durch die Eltern (in Absprache mit den Lehrkräften) immer gern gesehen. Der Garten wird auch als „grünes Klassenzimmer“ und für Grill- und Klassenfeste genutzt.

Schulfest

Schulfest

Ein Schulfest findet jedes 2. Jahr im Wechsel auf dem Schulgelände und auswärts statt. Es kann nur mit Unterstützung der Elternschaft durchgeführt werden.

Klassenfeste/-unternehmungen

Klassenfeste/-unternehmungen

Klassenfeste können in Absprache mit der Klassenlehrkraft von der Klassenelternschaft initiiert und mitorganisiert werden. Besuche außerschulischer Lernorte werden in der Regel durch die Schule abgesichert.

Klassenfahrten

Klassenfahrten

Klassenfahrten sind freiwillige Angebote der Klassenlehrer(innen) und finden in der Regel im dritten oder vierten Schuljahr statt.

Musikalischer Nachmittag

Musikalischer Nachmittag

Jährlich im Advent ist geplant, Eltern und Gäste zu einem musikalischen Nachmittag einzuladen. Die Kinder gestalten das Programm und zeigen, was sie musikalisch können.

Bücherei Wenden

Bücherei Wenden

In Zusammenarbeit mit der Bücherei Wenden werden in den Klassen verschiedene Aktionen durchgeführt. Z. B. Bilderbuchkino, Vorlesewettbewerb der dritten Klassen, Autorenlesungen im Rahmen der Schulbuchwoche, Bücherkisten.

Schulzahnarzt

Schulzahnarzt

Der Schulzahnarzt kommt zweimal in jedem Schuljahr in die Klassen zur Untersuchung, Beratung und freiwilligen Fluoridierung der Zähne. Die Eltern werden von den Lehrkräften über den Termin informiert. Für die Fluoridierung wird das Einverständnis der Eltern abgefragt.

Vorstellung von Kinderzeitschriften durch pädagogische Verlage

Vorstellung von Kinderzeitschriften durch pädagogische Verlage

Die Vorstellung ist durch die Landesschulbehörde zugelassen. Eltern werden von der Schule informiert, wenn sich die Vertreter(innen) der Verlage ansagen. Nach Möglichkeit liegt dann jeweils ein Exemplar der vorgestellten Zeitschriften in den Klassen zur Ansicht aus (auch für die der Schule benannten Erziehungsberechtigten).

Deutsches Rotes Kreuz

Deutsches Rotes Kreuz

Erreichbarkeit

Telefon und Fax:
05307 4460 Leitung: Frau Finger

Telefon:
05307 1694 Herr Lautenbach

E-Mail:
gtb@drk-kv-bs-sz.de


Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz

Partner für die Betreuungszeit im Rahmen der VGS ist die Ganztagsbetreuung des DRK. Die Mitarbeiter(innen) betreuen die Kinder der 1./2. Klassen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Betreuungszeit ist nach Anmeldung für ein halbes Jahr verpflichtend und unentgeltlich. In der Betreuungszeit werden keine Hausaufgaben beaufsichtigt. Es finden statt: Bastelangebote, Bewegung im Freien, Rollenspiele, Gesellschafts- und Kreisspiele, Singen, Förderung des Sprach- und Sozialverhaltens, Unterstützung von gruppendynamischen Prozessen und interaktiven Gruppenstrukturen.

Die Ganztagsbetreuung des Deutschen Roten Kreuzes ist eine familienergänzende, freizeitgestaltende und schulunterstützende Einrichtung, deren Angebote und Räumlichkeiten in der Grundschule (GS) integriert sind. Die pädagogische Arbeit gliedert sich in drei Bereiche:

1. die Ganztagsbetreuung (GTB),
2. den TEIGA-TREFF und
3. den FUN-TREFF.

Bei der GTB handelt es sich um eine über die ganze Woche stattfindende Betreuung am Nachmittag in einer festen Gruppe mit Mittagessen, Schularbeitenhilfe und Freizeitbereich. In den Ferien werden die Kinder der Gruppe ganztägig betreut (ausgenommen während der Betriebsferien).

Im TEIGA-TREFF können sich Kinder der Grundschule an ein oder zwei Tagen halbjährlich (z. Zt. montags und donnerstags) zum Mittagessen, zur Hausaufgabenbetreuung und zu Arbeitsgemeinschaften gegen Entgelt anmelden.

Im FUN-TREFF können Kinder der Grundschule dreimal wöchentlich ihren Nachmittag bei Spiel, Spaß und Freizeitangeboten verbringen. Zur Zeit:

Dienstags, von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwochs, von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitags, von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr